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Petition gegen die Gesetzesänderung Kurzzeitkennzeichen

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  • #61
    Die Schweiz ist da ja auch präzise u. hat als einziges Land der Welt eine direkte Volksdemokratie.
    Klar, das es bei der übersichtlichen Schweiz (Fläche u. Einwohner) leichter funktioniert, aber deren Demokratie basiert auf Eid-genossenschaftlicher Struktur, welche eigentlich die Basis des Föderationsgedankens der europäischen Union ausmachen sollte....aber wenn zu viele Politiker sich als ungeübte Wilhelm Tells aufführen, dann geht der Schuss in die falsche Richtung.

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    • #62
      Ganz genau speedmaster!

      @Ralf: Habt ihr die Bereichterstattung zum PeGiDa Marsch mitbekommen? Angeblich alles rechte Dumpfbacken.
      Ich kenne viele die dort hin gegangen sind, KEINER ist rechts oder geistig zurückgeblieben.

      Und dann kam die statistische Erhebung der TU Dresden, welche in den Medien aber quasi todgeschwiegen wurde.
      Warum?
      https://tu-dresden.de/aktuelles/news/Downloads/praespeg

      Schaut mal auf Seite 11, da werdet ihr den Grund schwarz/rot auf weiß sehen!

      Dazu sollte noch erwähnt werden: Die Führer/Organisatoren der Demonstration haben NACH veröffentlichung der Statistik sich zum Großteil zurückgezogen. In den Massenmedien wurde vom "Zerwürfnis der Organisatoren untereinander" gesprochen, im Deutschlandfunk und auf den Facebookseiten der Organisatoren selbst wurde berichtet das die Personen ALLE mit massiven Anfeindungen und Morddrohungen zu leben hatten. Einige haben auch aufgrund ihrer Tätigkeit eine Kündigung erhalten bzw. wurden ihnen ÖFFENTLICHE Aufträge nicht erteilt, die Absagen kamen vor Ende der offiziellen Ausschreibungszeit!
      Zuletzt geändert von Traumtänzer; 28.02.2015, 15:32.

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      • #63
        Zitat von Race Breed Beitrag anzeigen
        Die Definition einer Probefahrt lässt gewisse Spielräume, ich sehe da auch kein Problem wenn einmal nicht alles bis ins letzte Detail reglementiert ist.
        Und wenn man rechtlich nichts falsch macht, gibt es auch überhaupt keine Diskussionen ob eine Fahrt "moralisch" gerechtfertigt ist, wir sind ja nicht in der Kirche...
        Ich sehe da auch kein Problem, dass es nicht bis ins Detail geregelt ist. Ich will auch keinem ausreden hier zu unterschreiben oder nicht. Jeder kann da machen wie er denkt.
        Aber dann soll doch bitte nicht jeder 2. schreiben, dass es diesen angeblichen Missbrauch gar nicht gibt wenn so viele sich in dieser Grau-Zone bewegen und die nicht genau definierten Punkte dehnen wie es ihnen gerade passt. Weil das eben ganz viele so machen und der einzige Grund warum nichts passiert ist, weil dies zu beweisen so verdammt schwer ist.

        Das hat auch überhaupt nichts mit Moral oder Recht zu tun. Das ist in meinen Augen ganz einfach Heuchelei

        Zitat von Race Breed Beitrag anzeigen
        Außerdem ist es uninteressant deswegen ein Fass aufzumachen, da dies nicht der Hauptgrund für die Neuregelung war.
        Und um nochmal darauf zurückzukommen. Hauptgrund der Neuregelung ist doch der angebliche Missbrauch der KZK.
        Dieser ist in mehreren Varianten aufgefallen unter anderem das ungerechtfertigte Nutzen der KZK (zB um den TÜV/HU/AU zu umgehen). Also ist es schon Teil des Hauptgrundes für die neue Regelung.

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        • #64
          Wie kann den bitteschön in einer Grauzone, also in einem Bereich der rechtlich nicht klar reglementiert ist, Missbrauch passieren? Man verstößt ja nicht gegen eine klare Richtlinie. Es ist mMn wenn dann die Zweckentfremdung, was aber nun auch Auslegungssache ist.
          sigpic

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          • #65
            Zitat von Dragon2203 Beitrag anzeigen
            Und um nochmal darauf zurückzukommen. Hauptgrund der Neuregelung ist doch der angebliche Missbrauch der KZK.
            Dieser ist in mehreren Varianten aufgefallen unter anderem das ungerechtfertigte Nutzen der KZK (zB um den TÜV/HU/AU zu umgehen). Also ist es schon Teil des Hauptgrundes für die neue Regelung.
            Wie ich geschrieben habe: Anscheinend gibt es keine Zahlen, die Belegen, dass hier Missbrauch in großem Umfang erfolgte.
            Wenn man Bedenkt wieviele KZK jedes Jahr ausgestellt werden, es aber keine Zahlen gibt, die den angeblichen Missbrauch im großen Stil untermauern, betrachte ich das Argument als sehr kritisch. Für alles kann man Zahlen aus dem Hut zaubern, hierfür aber nicht ? Also mal ehrlich, viele schwarze Schafe können das dann ja wohl nicht sein.

            Wenn es so ist, es also irgendwo Zahlen gibt, die deine Argument Belegen, dann würde ich ja nichts sagen.
            Aber einfach den Satz vom angeblichen Missbrauch nachzuplappern, ohne dass es einen Hintergrund mit Fakten gibt, halte ich einfach für unsinnig, sorry.

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            • #66
              Ich hab lediglich geantwortet. Weiter oben steht, dass es überhaupt nicht der Grund sei. Ich zitiere die Angaben die dazu veröffentlicht wurden. Nämlich, dass es "angeblich Missbrauch" gab und deshalb eine neue Regelung eingeführt wurde. Das ist nicht nachplappern
              Ich weiß auch nicht wie du die ganze Zeit drauf kommst, dass ich irgenwelche Zahlen erfinden oder haben soll Konrad.

              Gut du hast Recht, dann nennen wir es nicht Missbrauch sondern Zweckentfremdung. Das ändert aber nicht wirklich was an der Tatsache, dass man auch für diese Zweckentfremdung, wenn man sie beweisen kann, bestraft werden kann. Somit ist diese Art von Gebrauch der KZK nicht richtig.
              Denn soweit ich weiß wird man nicht bestraft ohne etwas falsch gemacht zu haben.

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              • #67
                Ich finde die Ausführungen von Fairplay sehr interessant, so hatte ich das noch nicht betrachtet.

                Aber dazu passt der CarFreitag in Hannover, dieser wurde schon mal ohne Angabe von Gründen verboten, in einer Zeitung.
                Der Text selber liest sich so als wenn alle Tuner gefährlich wären, was die Tuningszene mal wieder in ein schlechtes Licht rückt.

                Hier der Text dazu.

                https://www.facebook.com/TuningSzene...597360557406:0

                Mit den Kennzeichen hätte ich selbst kein Probleme, finde es aber mal wieder etwas übertrieben.
                Man hat in Deutschland langsam das Gefühl das die Politik rein gar nichts mehr auf Ihre Bürger hält.

                MfG

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                • #68
                  Also die Verfügung des Bürgermeisters der Stadt Garbsen ist ja der blanke Hohn u. verbietet sogar das Tuningtreffen auf Privatgelände.
                  Also da muss ja im Rat der Stadt jemand sein, der wohl eine Paranoia gegen Tuning-Kfz hat.

                  Als ich damals für das Season End die Freigabe zwecks Kolonnenfahrt durch Düsseldorf offiziell bei der zuständigen Verkehrsleitstelle angemeldet habe, wurde lediglich gefordert, das die StVO eingehalten wird, keine Lärmemission stattfindet u. alle Kfz sollten eine ordnungsgemäße Zulassung haben.....nun ja ich habe nie erfahren was den Kandidaten widerfahren ist, welche wegen dem Kurzkennzeichen auf der Königsallee aufgeschrieben wurden.

                  Wenn die Kollegen in Niedersachsen nicht juristisch gegensteuern, dann können wir bald bundesweit solche Verfügungen feststellen.

                  CHEERS
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                  • #69
                    Moinsen,

                    und man sieht, ich habe Recht, es hat schon angefangen. Die Allgemeinverfügung ist exakt das, was auch die Kuttenverbote bei den Rockern waren/sind. Es ist das gleiche Instrument. Alle Kuttenverbote waren/sind sogenannte Allgemeinverfügungen, wie diese "Tuning-Verfügung".

                    Das Instrument Allgemeinverfügung ist ein Mittel Gesetze außer Kraft zu setzen und eigenen Interessen durchzusetzen. Kein Richter, keine Justiz ist nötig um das zu untermauern. Diese Tuning-Verfügung ist ganz klar eine Verletzung des Eigentumsrechtes, denn ich kann auf meinem privaten Gelände so lange alles machen, wie dadurch die Allgemeinheit nicht gestört wird. Aber wenn sich als Beispiel auf einem privaten, nicht öffentlichen Gelände 100 Fahrzeuge befinden und eine Party stattfindet ist das keine Einschränkung der Allgemeinheit, sondern eine normale Sache. Parties und Feste gibt es überall, da gibt es keine Frage. Ob dabei 100 Autos auf einem Gelände herumstehen ist völlig unerheblich.

                    Wer diese Verfügung richtig durchliest erkennt auch, dass nicht nur das Treffen mit Tuning-Autos verboten wurde. Es wurde auch verboten, dass sich die Fahrer solcher Fahrzeuge treffen. Wenn jetzt also die Fahrer dieser Fahrzeuge außerhalb von Garbsen treffen würden um gegen diese Verfügung dann in Garbsen zu demonstrieren ist das verboten. Selbst wenn 10 Fahrer auf die Idee kommen, ok dann fahren wir mit einem Großraumtaxi nach Garbsen zu McDoof und feiern dort, dass ist verboten. Und die Exekutive braucht nur zu behaupten, Ihr seit Tuning Fahrzeug Besitzer und schon werden die 100€ abkassiert, von Jedem natürlich. Versammlungsfreiheit, was ist denn das für ein Recht? Nicht in Garbsen, da gibt es das nicht mehr.

                    Das ist ja auch das "Beste" dabei, dass mit Allgemeinverfügungen auch gleich Strafen und andere Repressalien angedroht und auch durchgeführt werden. Also quasi auf Basis eines mal eben ausgedachten "Gesetzes" werden dazu gleich Strafen kreiert. Und das ist an sich Sache der Gesetzgebung und nicht des Bürgermeisters. Aber in Allgemeinverfügungen ist das ein Standard Strafen festzusetzen.

                    Das "Zweitbeste" ist, dass man zwar Einspruch einlegen kann, aber eine aufschiebende Wirkung, also das Aufheben der Verfügung, wird dadurch nicht erreicht. Was bedeutet, das selbst wenn ein Gericht die Unwirksamkeit der Verfügung feststellt, die Verfügung bis zu dem Zeitpunkt gültig ist. Das wiederum bedeutet, das auch eine Verfügung, die nie hätte wirken dürfen, trotzdem bestehen und ungestraft für den Ersteller bleibt, bis ein Gericht das Aufheben der Verfügung bestimmt. Und selbst dann, wenn ein Gericht feststellt, dass damit die Rechte der Betroffen widerrechtlich eingeschränkt wurden, was nach dem Gesetz eine Straftat ist, bleiben diese Straftaten unbehandelt.

                    Die Autoren und Durchsetzer von Allgemeinverfügungen können also per selbst geschriebenen Regeln Straftaten begehen und bleiben straffrei, selbst wenn ein Gericht feststellt, es wurden damit Straftaten begangen. Das hört sich an wie aus einem schlechten Z-Klasse-Hollywood-Film ist aber Tatsache.

                    Und wo bitte steht denn in der Verfügung wodurch die öffentliche Sicherheit gefährdet sein soll? Gar nicht, weil diese Begründung unsinnig wäre. Alle Fahrzeuge, egal ob mir oder ohne KzK (um den Rückschluss zum Thema zu führen) müssen der StVO entsprechen. Fahrzeuge egal ob Tuning oder nicht, müssen entsprechende der StVO bewegt werden, dafür gibt es ja die StVO. Davon auszugehen, dass bei einem Tuningtreffen grundsätzlich Fahrzeuge vorhanden sind, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, nennt das Gesetz eine Vorverurteilung und ist gesetzeswidrig. Und selbst wenn einige Fahrzeuge nicht der StVO entsprechen würden, sind das einzeln zu verfolgende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Ein pauschales Verfolgen Aller ohne nachweislich begründeten Verdacht (und selbst mit Demselben) ist eine politisch motivierte Verfolgung aus anderen Interessen. Denn der Bürger muss nur vor Straftätern geschützt werden die Solche sind, aber nicht vor Menschen, die noch gar keine Straftaten begangen haben. Und zu vermuten, dass Straftaten begangen werden könnten ist und bleibt eben eine Vermutung und sonst nichts. In unserem Staat müssen die Exekutive und die Justiz Straftaten beweisen und nicht wir Bürger beweisen, dass wir keine Straftaten begehen wollen.

                    Solche Allgemeinverfügungen sind aber die Umkehrung dieses Prinzipes, man wird als Straftäter zur Unterlassung verurteilt, ohne auch nur die "Chance" gehabt zu haben eine Straftat zu begehen, selbst wenn man das gar nicht wollte. Und diese Verurteilung macht hier irgendein Bürgermeister, kein Gericht, keine Justiz, ein lediglich als Bürgermeister gewählter Heini. Wilder Westen in Deutschland. Fehlt nur, dass der Bürgermeister von Garbsen sich ans Ortsschild stellt und brüllt Ihr kommt hier nicht rein, dass ist meine Stadt und hier bin ich das Gesetz.

                    Das Gesetz gibt kein "Über den Kamm scheren" her. Mit dem Verfolgen einer Gruppe auf Grund eines Generalverdachtes, der nicht gesetzeskonform, nicht einmal begründet oder nachweisbar ist, haben wir exakt die Methoden der Nazis von vor 70 Jahren. Da darf man sich dann selbst die Frage stellen, wenn Nazimethoden verwendet werden, was sind dann die Autoren solcher Allgemeinverfügungen?

                    Diese Allgemeinverfügung ist für einen Tag, es besteht aber für die "Autoren" solcher Verfügungen keinerlei Vorgaben, wie lange und was verboten werden kann. Dieses Instrument kann für ALLES verwendet werden, was einem in den Kopf kommt. Und wenn es verbieten soll, dass man ab sofort nicht mehr mit dem Wind pinkeln darf, damit die Schuhindustrie mehr Schuhe verkauft, weil man beim "Gegen den Wind Pinkeln" seine Schuhe versaut hat.

                    Der Bürgermeister in Garbsen hat jetzt angefangen die Tuning Szene aus "seiner" Stadt zu vertreiben. Diese Verfügung war nur der erste Schritt. Zukünftig ist Garbsen zumindest eine von Tuning-Treffen befreite Zone. Oder glaubt Irgendwer, dass später einmal wieder Treffen dort erlaubt sein werden? Derjenige wäre dann aber zu gutgläubig.

                    Und nur damit man sich das einmal vor Augen führt, was ist denn die Änderung der Kzk Regeln? Eine Änderung auf Basis von Tatsachen, oder einer unbewiesenen Behauptung? Da keine Beweise vorgelegt wurden, ist es ein Behauptung. Eine Behauptung, die Straftaten unterstellt. Damit ist auch automatisch eine Vorverurteilung inbegriffen, denn die Änderung ist erfolgt, damit die Straftaten, die behauptet werden, nicht stattfinden können. Also ist die Änderung der KzK Regel nichts Anderes wie das Beispiel dieser Allgemeinverfügung in Garbsen.

                    Der Bürger kennt ja keine Gesetze, hält sich auch an keine Gesetze und muss deshalb mit Änderungen der Gesetze dazu gezwungen werden, Gesetze, die er ja an sich sowieso einzuhalten hat, gar nicht erst einhalten zu können. Wenn ich keine KzK mehr bekommen, die nach den Gesetzen der StVO klar eingeschränkt wurden, kann ich ja zukünftig auch nichts mehr "falsch" machen. Eine Entmündigung ist das ja gar nicht und ich muss auch ganz bestimmt vor mir selbst geschützt werden.

                    Greets

                    Dan
                    Zuletzt geändert von Fairplay; 28.02.2015, 22:31.

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                    • #70
                      Daher mein Exkurs bezüglich des Grundgesetzes, um mal den Ursprung der Gesamtsituation aufzuzeigen.

                      Solange nicht der Artikel GG 146 umgesetzt wird, der mit einer Verfassung den Volksentscheid manifestiert, sind wir Wie ich aufgeführt habe, jederzeit der Willkür durch irgendwelche Entscheidungen behördlicher Instanzen ausgesetzt.

                      Wen wundert da noch die Politikverdrossenheit, welche zuletzt sowas wie die Pegida an die Oberfläche brachte.

                      Vor Kurzem wurde das Grundgesetz mit 60 Jahren Bestand gefeiert, bei der man besonders hervorhob, welch völkerrechtliche Sicherheit das Grundgesetz für Europa hervorgebracht hat.
                      Aber es ist den etablierten Parteien u. Politikern sowie den Wirtschafts-Lobbyisten ein Dorn im Auge, wenn es um die Frage von mehr Mitbestimmung mündiger Bürger durch eine Verfassungsgebung geht.

                      Ich für meinen Teil bin zwar sehr politisch interessiert, aber mit diesem Post will es auch belassen u. bin dann raus aus dieser Diskussion, denn mehr kann man dem hier nicht abgewinnen.

                      CHEERS
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                      • #71
                        @DAN: ich will auch ned alle ROCKER in den selben Topf werfen. Jedoch hab auch ich schon mal Erfahrungen gemacht. Ich gebe hier also nicht nur wieder was die Medien mir vorhalten! Aber egal, da gibt es wieder mal 2 seiten. Und es ist doch so das man immer nur so stark ist wie das schwächste Glied. Das kann man glaub ich auf alles umwälzen.
                        Z.b.: Wenn von einem Verein (auto szene) mit 100 Mitgliedern, 5 bei treffen aus der Reihe tanzen. Hat automatisch der Verein die schlechte Nachrede. Bzw. Wird die Polizei den Verein auch aufm Mika haben.

                        Bezüglich tuningtreffen. Da ist es meiner meinung nach ähnlich. Wenn irgendwo 1000 tuningfahrzeuge auftauchen, werden davon mit Sicherheit ein Anteil nicht der STVO entsprechen. Kann man da der Polizei wirklich böse wenn wenn die da zu hunderten auftauchen und Kohle machen? Was ist mit den ganzen deppen die sich dan auf öffentlichen strassen und Plätzen aufführen wie sau? Na klar dafür haben wir die Polizei.
                        Meist ist es doch die Minderheit die ganze Gruppierungen nach unten ziehen.

                        Ist ja im Fußball und Überall anders auch nix anderes.

                        Lg

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                        • #72
                          @Dragon: Ohne die Beträge dazwischen jetzt groß zu lesen:Ich glaube du verstehst mich da falsch, oder ich drücke mich nicht richtig aus.
                          Zitat von Dragon2203 Beitrag anzeigen
                          Nämlich, dass es "angeblich Missbrauch" gab und deshalb eine neue Regelung eingeführt wurde. Das ist nicht nachplappern[...]Ich weiß auch nicht wie du die ganze Zeit drauf kommst, dass ich irgenwelche Zahlen erfinden oder haben soll Konrad.
                          Ich habe nie behauptet, dass du Zahlen erfinden sollst. Zu dem "Zahlen haben":

                          Man sollte meinen, dass eine Gesetzesänderung nicht wegen einer geringen Zahl Missbräuche durchgeführt wird, oder ? Nimmt man nun an, dass es im großen Stil war würde es auch sicher dazu Zahlen geben. Tut es aber nicht. Zumindest habee ich keine gefunden.

                          Im großen Stil und trotzdem keine Zahlen halte für ungewöhnlich, weshalb ich der Argumentation aktuell(!) keinen wirklichen Glauben schenken kann.
                          Du scheinst das allerdings - ganz platt gesagt - so hinzunehmen. Frei formuliert "Die Änderung erfolgt wohl aufgrund von Missbrauch, also wird das wohl stimmen". Das meinte ich mit Nachplappern.
                          Sorry, aber da hinterfrage ich für meinen Teil einfach zu gerne. Wenn schon eine Behauptung von den Medien aufgestellt wird möchte ich dafür auch (angebliche) Belge, bzw Zahlen lesen.

                          Aber egal, für mich ist das Thema hier nun abgeschlossen.
                          Zuletzt geändert von Konrad; 01.03.2015, 13:45.

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                          • #73
                            Ich versteh nicht so recht warum man nicht einfach kleinere Änderungen vornimmt um den Missbrauch einzuschränken.

                            z.b. das man ein und das selbe Fahrzeug nur aller 6 Monate mit KZK bewegen kann. Damit wäre den Leuten die mit nicht zulässigen Fahrzeugen "rumballern" wollen ein Riegel vorgeschoben, denn nur 2 mal im Jahr ne Woche fahren reizt auch nicht wirklich. Andererseits wären richtige Überführungen oder Probefahrten mit dem Ziel sein Fahrzeug für eine Eintragung Abzustimmen weiterhin möglich auch ohne TÜV. Ich seh hier vor allem die Gefahr das Youngtimer, also die Oldtimer von morgen leider immer öffter Exportiert werden weil Potenzielle Käufer an der Überführung gehindert werden. Diese Autos werden häufig als alte Gebrauchte recht billig gehandelt und nicht zuletzt wegen dem Abgelaufenen TÜV Verkauft.

                            Auch werden sich Straftaten häufen wo Autos mit abgelaufenem TÜV einfach mit anderen Kennzeichen Überführt werden oder Händler darauf kommen ihre Kennzeichen zu "vermieten" was auch so nicht Legal ist.

                            Ich kann aber nachvollziehen das mit solchen Änderungen nicht das erreicht worden wäre was man erreichen wollte, nämlich die Einschränkung des Privaten Autohandels und damit auch eine unterstützung der Automobil Lobby. So sehe ich das zumindest, ob die Petition was bringt wage ich zu bezweifeln aber Unterschrieben habe ich trotzdem.


                            Zu dieser dubiosen Verfügung:

                            Wenn ich das richtig gelesen habe schließt diese Regelung auch Leute ein die nur ein paar schicke Alufelgen auf ihrem sonst serienmäßigem Fahrzeug haben. Aber auch Old- und Youngtimer fahrer die einfach keine Originalfelgen mehr Auftreiben können, oder Fahrwerk und Bremsen zum zweck der Sicherheit Aufgerüstet oder geändert haben.
                            JDM - Japanese Domesticated Monster

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                            • #74
                              Petition gegen die Gesetzesänderung Kurzzeitkennzeichen

                              Wenn ich alles richtig verstanden habe, wurde die Grauzone "Probefahrt" ja nicht abgeschafft, der Wagen braucht eben nur TÜV neuerdings. Also gehe ich davon aus, das der Gesetzgeber den Missbrauch eher in anderen Bereichen sieht... Und weniger weil XYZ den Begriff "Probefahrt" großzügig ausgelegt hat.

                              Steht ja auch in fast jedem Artikel über dieses Thema.
                              Zuletzt geändert von Race Breed; 01.03.2015, 17:33.

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                              • #75
                                um ene probefahr zu machen muss das auto tüv haben. willst du ein auto kaufen und an einem tag z.b. 3 besichtigen, musst du für jedes fahrzeug kzk haben und alle fahrzeuge auch tüv, denn du darfst ja nicht mehr mit einem kennzeichen verschiedene autos bewegen (durfte man davor auch nicht aber jetzt musst du vorher in den schein eintragen welches auto du fahren willst).

                                jetzt kannste dir mal ausrechnen was dich das kostet. ergo haben sie dir die chance genommen zwischen verschiedenen angeboten zu wählen. nciht selten stehen ja die autos ohne tüv da. da bekommste gleich gar keine genmigung. ergo ist der sinn vom kzk dahin
                                sigpic
                                Positive Käufe/Verkäufe:
                                skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

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