Wenn du so viel geld verloren hast, musste doch draus gelernt haben und wissen was passiert wenns zu nem unfall kommt und der Wagen nicht der stvo gerecht ist.
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Keine Ankündigung bisher.
Scheinwerferumbau ! Tips !
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zu laut is meiner auch und wird auch so bleiben. Is aber eingetragen ohne DB-Killer. Und solange die nix stillegen dürfen isses mir egal. Aber in meiner Gegend is der Narrenverein relativ ahnungslos und recht sozial. Mich wundert es daß ich wegen dem lauten Auspuff noch nie angehalten worden bin
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Da ist man mal kurz ned da und schon gibt es zich postings. Und bleibt bitte beim Thema.
So zu meiner Aussage:
KBA:
Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit serienmäßigen Xenon-
Scheinwerfern; §§ 19, 21, 29 StVZO
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen
(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung und
einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgerüstet sein.
Beim Einschalten des Fernlichtes muß das Xenon-Abblendlicht eingeschaltet
bleiben.
Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000hingewiesen werden.
erstmals in Verkehr gekommen sind.
Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.-
Scheinwerfern aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und
Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden. Der
Mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen.
Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung
und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das
Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein
formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Im Feld Bemerkungen/Hinweise
kann auf eine fehlende Leuchtweitenregelung und/oder Scheinwerferreinigungsanlage
Mfg Marc
sigpic
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